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Organisation

Verordnung zur Therapie

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Sie benötigen vom Facharzt (HNO- Ärztin/Arzt, Phoniaterin/Phoniater, Kinderärztin/-arzt, Neurologin/Neurologen oder Zahnärztin/-arzt) eine Verordnung zur logopädischen Therapie

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Diese muss aktuell von Ihrer Krankenkasse (SVS und KFA Wien) bewilligt werden und ist in jedem Fall zur ersten bzw. spätestens zur zweiten Therapieeinheit mitzubringen.

 

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Kassenverträge

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Als Vertragslogopädin rechne ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, das bedeutet, dass für Sie keine Kosten entstehen (ausser der von Ihrer Krankenkasse vorgeschriebene Selbstbehalt. Kinder sind vom Selbstbehalt befreit.)

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Ich habe Veträge mit der...

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  • BVAEB

  • SVS

  • KFA Wien (Krankenfürsorgeanstalt)

  • ÖGK (österreichische Gesundheitkasse)

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Terminvereinbarung und Absagen

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Terminvereinbarungen erfolgen VOR der Therapie telefonisch und während der Therapie persönlich.
 

Bei Absagen gilt die 24h-Regel.

Vereinbarte Therapieeinheiten müssen mindestens 24 Stunden vorher schriftlich per SMS oder telefonisch (auch Mailbox) abgesagt werden. Ansonsten wird die Therapie in Rechnung gestellt.

10 x 60 min & die Diagnose müssen vermerkt sein!
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